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Anzeige HandyversicherungFür Handys wird heut zutage viel Geld ausgegeben. Und wer sein Handy in einem Mobilfunkladen kauft, wird meist direkt vom Verkäufer auf eine Handyversicherung angesprochen. So eine Versicherung kann für einige Handynutzer sinnvoll sein. Denn bei den heutigen Versicherungsverträgen sind nicht nur Diebstahl und Vandalismus versichert. Solche Versicherungen, auch Handyschutzbriefe genannt, bieten weitaus mehr an. So ist das neue Handy auch gegen unsachmäßige Handhabung versichert. Selbst wenn einem das Handy herunterfällt und zu Bruch geht, übernimmt dies die Versicherung. Auch Schäden durch Flüssigkeiten sind abgedeckt. Die meisten Handyschutzbriefe decken Schäden am Handy durch Bedienungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Blitzschlag, Schäden durch Flüssigkeit, Stoß- und Sturzschäden, Unfallschäden, Diebstahl (auch aus KFZ), höhere Gewalt, Überschwemmung, Raub, Plünderung, Sabotage und Vandalismus ab. Einige Anbieter decken in ihrem Versicherungspaket auch Schäden am Handy ab, die durch Dritte verursacht werden. Für Handybesitzer, die ihr Mobilgerät zur Datenspeicherung nutzen, werden auch Tarife mit Datensicherung bzw. Wiederherstellung angeboten. Die Kosten liegen im Monat bei etwa zwei bis acht Euro. Der monatliche Zahlbetrag richtet sich zu einem nach dem Leistungspaket und der maximalen Versicherungssumme. Sollte es zu einem Schadensfall zum Beispiel durch einen Sturz des Handys kommen, wird dem Versicherungsnehmer während der Reparatur ein Ersatzhandy überlassen. Bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden bekommt man das Handy durch ein Neues ersetzt. Egal bei welcher Versicherungsgesellschaft oder bei welchem Handyanbieter das Handy versichert wird, eine Selbstbeteiligung ist im Falle eines Schadenfalles zu zahlen. Die Selbstbeteiligung liegt bei etwa 20 Prozent der Deckungssumme. Wer nun sein neues Handy versichern lassen möchte, sollte mit dem Abschluss der Versicherung nicht all zu lange warten. Denn von den Anbietern werden nur Handys versichert, die nicht älter als drei Monate laut Kaufvertrag sind. |
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